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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14 (https://dejure.org/2015,103070)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14 (https://dejure.org/2015,103070)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - L 7 AS 1247/14 (https://dejure.org/2015,103070)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14
    Diese Vorgehensweise hat der Senat bereits im Beschluss vom 20. Juli 2014 - L 7 AS 58/14 B ER - beanstandet und dürfte auch mit neuerer BSG-Rechtsprechung nicht vereinbar sein (vgl BSG, Urteil 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R -).
  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14
    Selbst wenn ein Kläger in den letzten Jahren hunderte von Verfahren anhängig gemacht hat, mögen diese aus der Sicht eines fachkundigen Beobachters sinnlos und seine Prozessführung deshalb nicht oder nur schwer nachvollziehbar sein, müssen vom Sozialgericht konkrete Anhaltspunkte für eine schwere Psychopathologie festgestellt werden, die zur Prozessunfähigkeit führen könnte (BSG, Beschluss 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B -).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14
    Bei der prozessualen Begründung eines offensichtlich haltlosen Klagebegehrens ist deshalb besondere Zurückhaltung geboten (BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R - und Beschluss vom 08.04.2014 - B 8 SO 48/13 B -).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14
    Nichts anderes ergibt sich aus dem vom SG zitierten Beschluss des BSG vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B -.
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14
    b) Es ist vorliegend nicht ausgeschlossen, dass zumindest nach Hinweisen des Vorsitzenden (§ 106 SGG) unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11) ein besonderer Vertreter oder ein von diesem bestellter Prozessbevollmächtigter in der Lage gewesen wäre, im wohlverstandenen Interesse der Klägerin sachdienliche Anträge mit hinreichendem Bezug zum materiellen Recht zu formulieren.
  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14
    Soweit eine solche partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG, SozR 3-1500 § 160a Nr. 32).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 48/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14
    Ein solches haltloses Begehren liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn die Klage aus anderen Gründen als der Prozessunfähigkeit als unzulässig verworfen werden soll (BSG, Beschluss vom 25.09.2014 - B 8 SO 48/14 B -).
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14
    Eine Klagabweisung wegen des Mangels der Prozessfähigkeit ist daher im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich unzulässig (BSGE 5, 176, 178).
  • BSG, 08.04.2014 - B 8 SO 48/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14
    Bei der prozessualen Begründung eines offensichtlich haltlosen Klagebegehrens ist deshalb besondere Zurückhaltung geboten (BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R - und Beschluss vom 08.04.2014 - B 8 SO 48/13 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2014 - L 7 AS 58/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 7 AS 1247/14
    Diese Vorgehensweise hat der Senat bereits im Beschluss vom 20. Juli 2014 - L 7 AS 58/14 B ER - beanstandet und dürfte auch mit neuerer BSG-Rechtsprechung nicht vereinbar sein (vgl BSG, Urteil 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 AS 1144/14
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